AGB

STUDIO8 Inhaberin
Elisabeth Galonska

Stand der AGB: 25.01.2025

1. Anwendungsbereich

1.1 STUDIO8 – Elisabeth Galonska, Leibnizstraße 4, 72202 Nagold (im Folgenden STUDIO8) bietet verschiedene Gruppenkurstrainings und Einzeltrainings an.

1.2 Der Begriff „Mitglied" beschreibt jene Person (insbesondere Verbraucher, Unternehmen sowie staatliche Einrichtungen), die einen gesonderten Mitgliedsvertrages mit STUDIO8 abgeschlossen hat, unabhängig ihres Geschlechts. Mitgliedschaftsverträge können nur für Fitnesskurse abgeschlossen werden.

1.3 Der Begriff „Teilnehmer“ beschreibt jene Personen (insbesondere Verbraucher, Unternehmen sowie staatliche Einrichtungen), die aufgrund einer Kursbuchung, berechtigt sind, die Leistungen des STUDIO8 in Anspruch zu nehmen, unabhängig ihres Geschlechts.

1.3.1 Teilnehmer und Mitglieder gemeinsam werden als „Kunden“ bezeichnet. Personen, die ein Einzeltraining in Anspruch nehmen, werden als Klienten bezeichnet.

1.4 Der Begriff „Kurs“ beschreibt ein Trainingsangebot, welches unter Anleitung eines qualifizierten Trainers oder einer Trainerin stattfindet.

1.5 Der Begriff „Fitnesskurs“ beschreibt die Gesamtheit von Kursen aus dem Angebot von STUDIO8, mit verschiedenen Kursinhalten und Kursformen, die in sich zeitlich nicht abgeschlossen sind.

1.6. Der Begriff „Kursreihe“ beschreibt einen Kurs oder Workshop, bei dem bereits vor bzw. bei der Buchung die Anzahl der Termine, die genauen Daten der Termine, der zeitliche Rahmen und die Dauer des jeweiligen Kurses feststeht.

1.7 Der Begriff „Mama-Jahr“ beschreibt die Gesamtheit von Kursen, die STUDIO8 für Frauen während einer Schwangerschaft oder nach der Geburt anbieten. Mama-Jahr-Kurse haben immer eine feste Vertragslaufzeit von 100 Tagen, innerhalb derer eine bestimmte Anzahl von Kursterminen entsprechend des gebuchten Mama-Jahr-Kurses besucht werden kann.

1.8 Der Begriff „Einzeltraining“ beschreibt ein individuelles Training einer Kleinstgruppen oder im 1 :1-Training.

1.9 Verträge mit minderjährigen Personen werden nicht geschlossen. Sie können die Leistungen von STUDIO8 nicht in Anspruch nehmen.

1.10 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die alle Verträge zwischen dem STUDIO8 und ihren Kunden und Klienten. Abweichende AGB des Kunden/Klienten werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn STUDIO8 ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

2. Leistungen

2.1 Die Kurse und das Einzeltraining dienen dem Auf- und Ausbau der individuellen Fitness und des allgemeinen Wohlbefindens der Kunden.

2.2 Gegenstand des Mitgliedsvertrages/der Buchung ist die Erbringung der vereinbarten Trainings- und Beratungsleistung (Dienstleistung gemäß § 611 BGB), nicht das tatsächliche Erreichen eines bestimmten Ziels des Kunden/Klienten. Es werden keine Heil- oder Erfolgszusagen gemacht.

2.3 Die von STUDIO8 zu erbringende Dienstleistung ist abhängig von der vom Kunden/ Klienten gebuchten Dienstleistung. Der Kunde/der Klient kann zwischen Fitnesskursen, Blockkursen, Mama-Jahr-Kursen und Einzeltraining in Kleinstgruppen oder 1 :1 wählen.

2.4 Bei „Fitnesskursen“ können Kurszeiten und Kursinhalte variieren und ergeben sich aus dem jeweiligen Kursplan, welcher jeweils 2 Wochen im Voraus über die Webseite von STUDIO8 und die von STUDIO8 genutzte Applikation (kursifant) eingesehen werden kann. STUDIO8 wird mindestens 4 Fitnesskurstermine pro Woche anbieten.

2.5 Die Leistungsbestandteile der Fitnesskurse, Blockkurse und Mama-Jahr-Kurs, der zeitliche Rahmen, die Dauer sowie der Veranstaltungsort (in den Räumen des STUDIO8, outdoor, online via Skype oder on-demand) ergeben sich aus der Kursbeschreibung und der Buchung/Anmeldung der Kunden.

2.6 Einzeltrainings finden immer in den Räumen des STUDIO8 statt.

2.7 STUDIO8 wird die zur Verfügung stehenden Techniken und Mittel zum größtmöglichen Nutzen der Kunden/Klienten einsetzen. Die konkrete Ausgestaltung des Trainings obliegt STUDIO8 bzw. dem von ihm eingesetzten Trainer. Dieses kann das Trainingskonzept jederzeit anpassen, um neuen gesicherten sportwissenschaftlichen Erkenntnissen Rechnung zu tragen oder soweit dies erforderlich ist, die Übungen und den Grad der Schwierigkeit an das Niveau der Kunden/Klienten anzupassen.

2.8 Ausgenommen sind für alle Dienstleistungen gesetzliche Feiertage und bis zu 40 Kalendertagen im Jahr, wobei in dem Zeitraum zwischen der Woche vor Weihnachten eines Jahres bis zum 06.01 . des Folgejahres bereits jetzt feste Schließzeiten bestimmt werden. Die Kurseinheiten entfallen für diese Tage ersatzlos. Alle anderen Schließzeiten werden über die Webseite und die vom STUDIO8 verwendete App kursifant mindestens zwei Wochen im Voraus bekannt gegeben.

2.9 Bei einer Terminabsage durch STUDIO8 können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Bereits gezahlte Kurse bzw. Trainingseinheiten werden gutgeschrieben oder nachgeholt bzw. es wird kein wöchentlicher Trainingsanspruch für diesen Termin in Abzug gebracht. Bei einer Stornierung (finale Absage ohne Verlegung) durch STUDIO8 werden die Kosten für diesen Termin zurückerstattet und das Training vom wöchentlichen Trainingsanspruch abgezogen.

2.10 STUDIO8 kann sich zur Erfüllung seiner Leistung geeigneter Personen bedienen. STUDIO8 ist für die ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglichen Leistungen gegenüber dem Kunden/Klienten verantwortlich.

2.11 Ist keine andere Vereinbarung getroffen kann der Kunde/Klient nur persönlich am Kurs bzw. dem Training teilnehmen.

3. Zustandekommen des Vertrages

3.1 Angebote auf der Webseite des STUDIO8 oder in der eingesetzten App kursifant stellen eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Abschluss eines Vertrages dar. Der Prozess des

Zustandekommens eines Vertrages/einer Buchung ist abhängig von dem vom Kunden/ Klienten gewählten Produkt

3.2 Abschluss einer Mitgliedschaft für Fitnesskurse

3.2.1 Ein Online-Vertragsabschluss über die Mitgliedschaft für Fitnesskurse ist nicht möglich. Um einen Mitgliedschaftsvertrag zu schließen, kann das Mitglied sich mit STUDIO8 in Verbindung setzen (z. B. persönlich, per E-Mail oder über das Kontaktformular auf der Webseite von STUDIO8) oder den Vertrag auf der Webseite aufrufen und downloaden.

3.2.2 Nachdem das Mitglied das STUDIO8 kontaktiert hat, erhält das Mitglied den Vertrag samt AGB ausgehändigt oder per E-Mail zugeschickt bzw. der Vertrag steht auf der Webseite zum Download bereit. Bei einem Vertragsabschluss füllt das Mitglied vor Ort oder außerhalb der Geschäftsräume des STUDIO8 den Vertrag aus. Das Mitglied unterzeichnet den Vertrag und übergibt diesen an STUDIO8 oder schickt ihn an das STUDIO8 zurück. Das STUDIO8 nimmt das Angebot des Mitglieds bei einer Übergabe des unterzeichneten Vertrages im Studio durch Erklärung an, wobei durch das Mitglied auf eine schriftliche Erklärung verzichtet, oder durch Übersendung einer Bestätigungsmail an. Sodann ist der Vertrag wirksam geschlossen.

3.3 Buchung eines Block- oder Mama-Jahr-Kurses

3.3.1 Die Buchung (Vertragsschluss) eines Block- oder Mama-Jahr-Kurses erfolgt ausschließlich über die Webseite von STUDIO8.

3.3.2 Für eine Buchung öffnet der Kunde auf der Webseite von STUDIO8 die Produktseite des von ihm gewählten Produkts. Hier klickt er auf den Button „ZUM KURS ANMELDEN“ oder „ZUR ANMELDUNG“ und gibt dann die zum Vertragsabschluss notwendigen persönlichen Daten ein. Der Kunde gibt durch das Anklicken einer mit „Kurs kostenpflichtig buchen“ gekennzeichneten Schaltfläche ein verbindliches Angebot zum Abschluss einer Buchung ab. Nach der Buchung wird diese innerhalb einer Annahmefrist von sieben Tagen per E-Mail bestätigt. Dafür wird die E-Mail-Adresse genutzt, die der Kunde im Buchungsprozess angegeben hat. Eine solche E-Mail stellt eine verbindliche Annahme der Buchung dar und der Vertrag zwischen STUDIO8 und dem Kunden über Buchung eines Block- oder Mama-Jahr-Kurses kommt verbindlich zustande.

3.4 Buchung eines Einzeltrainings (z. B. n.m.s.® Training und Hochzeitstanz)

3.4.1 Ein Online-Vertragsabschluss über die Buchung eines Einzeltrainings ist nicht möglich. Um ein Einzeltraining zu vereinbaren, muss der Klient sich mit STUDIO8 in Verbindung setzen. Dies kann persönlich, per E-Mail oder über das Kontaktformular auf der Webseite von STUDIO8 erfolgen.

3.4.2 Nachdem der Klient das STUDIO8 kontaktiert hat, wird ihm das STUDIO8 nach Rücksprache mit dem Klienten ein individuelles Angebot unterbreiten. Sofern der Klient das Angebot annimmt, ist die Buchung wirksam geschlossen.

3.5 Erfolgt die Buchung außerhalb von Geschäftsräumen oder mittels Fernkommunikationsmittel (z.B. online, per Telefon, E-Mail) hat der Kunde das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Eine entsprechende Widerrufsbelehrung erfolgt bei der Buchung sowie im Anschluss an diese AGB. Vom Widerrufsrecht ausgenommen sind Kurse im Zusammenhang mit einer Freizeitbetätigung, für die ein konkretes Datum bzw. ein konkreter Zeitraum bei Buchung benannt ist. Gemäß § 31 2g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht für solche Dienstleistungen kein Widerrufsrecht.

4. Anmeldungen zu Kursen

4.1 STUDIO8 setzt für die Organisation der Kurse und für Anmeldungen zu einem Kurs die Applikation „kursifant“ von der Unternehmerin Kimberly Metz, Forstmeisterstraße 53a, 97705 Burkardroth ein.

4.2 Der Kunde/Klient muss sich für jeden einzelnen Kurstermin anmelden. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über das Onlineportal (Desktopversion der App) https://kursifant.com/kursifant-login oder die kursifant-App. Die App kann kostenlos im App-Store von Apple oder im Google Playstore heruntergeladen werden. Eine Kursanmeldung für jeden Kurstermin ist erforderlich, da der Kunde/Klient für jeden Termin entscheiden kann, ob er an dem Kurs in Präsenz, online per live Videochat oder per Nachhollink respektive Onlinekurs on-demand teilnehmen will.

4.3 Von STUDIO8 wird für jeden Kunden/Klienten ein Konto mit der vom Kunden/Klienten beim Vertragsabschluss/der Buchung angegebenen E-Mailanschrift bei „kursifant“ angelegt, sofern der Kunde/Klient noch nicht über einen Account bei kursifant verfügt. Der Kunde/Klient erhält sodann einen Einladungslink zur Nutzung von kursifant. Sofern der Kunde/Klient bereits über einen Account bei „kursifant“ verfügt, erhält er von STUDIO8 einen Einladungslink, damit er STUDIO8 mit seinem Account verknüpfen kann.

4.4 Kursbuchung/Terminbuchung Anmelde- und Stornierungsfristen

Um einen Kurstermin zu buchen, muss der Kunde sich in der Applikation von „kursifant“ anmelden. Durch das Anklicken des Reiters „Termine“ öffnet sich die Terminübersicht. Aus dieser Übersicht kann der Kunde den Kurstermin anklicken, für welchen er sich anmelden möchte. Danach prüft der Kunde nur noch die Daten des Kurses und kann sich anmelden.

4.4.1 Eine Kursbuchung für Fitnesskurstermine und Entspannungskurse (Qi Gong und Yin Yoga) ist bis zu 1 2 Stunden vor Kursbeginn möglich. Sollte das Mitglied an einem von ihm gebuchten Kurstermin nicht teilnehmen können, kann die Buchung bis 12 Stunden vor Kursbeginn in der Applikation storniert werden bzw. kann ein Wechsel in der Teilnahmeart (Präsenz, live Videochat oder Onlinekurs on-demand) vorgenommen werden, sofern der Kurs nicht als Outdoorkurstermin ausgewiesen wurde (dieser ist nicht als live Videochat möglich).

4.4.2 Eine Kursbuchung für einen Polefitness Advanced Kurs kann wie auch eine Stornierung bis zu 24 Stunden vor dem Kurstermin über die Applikation erfolgen.

4.4.3 Eine Kursbuchung für einen Mama-Jahr-Kurstermin ist bis zum Kursbeginn möglich. Die Buchung kann bis zu 2 Stunden vor dem Kurstermin storniert bzw. die Teilnahmeart gewechselt werden (Präsenz, online via Skype oder on-demand) vorgenommen werden, sofern der Kurs nicht als Outdoorkurstermin ausgewiesen wurde (dieser ist nicht online via Skype möglich).

4.4.4 Eine Kursbuchung für Hochzeitskurstermine und andere Einzeltrainings ist bis zu 24 Stunden vor dem Kurstermin möglich. Sofern der Klient an dem Termin nicht teilnehmen kann, ist der Kurs bis zu 24 Stunden vor Kursbeginn stornierbar.

4.5 Erfolgt die Stornierung/der Wechsel der Teilnahmeform nicht fristgerecht oder erscheint der Kunde/Klient unentschuldigt nicht zum Kurs, so wird ihm für diesen Temin ein Guthaben abgezogen. Gleiches gilt für Kurstermine, zu denen der Kunde zu spät erscheint.

4.6 Ohne vorherige Anmeldung zu einem Präsenzkurs kann die Teilnahme am Kurs nicht garantiert werden.

5. Beiträge, Zahlungsweise

5.1 Fälligkeit

5.1.1 Fitnesskurs

Die Höhe des monatlichen Mitgliedsbeitrages für den Fitnesskurs ergibt sich aus dem gesondert geschlossenen Mitgliedsvertrag. Die Beitragszahlung erfolgt monatlich. Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils zum 1 . eines Kalendermonats fällig, sofern zwischen den Parteien nichts Abweichendes vereinbart wurde.

5.1.2 Block- und Mama-Jahr-Kurse, Einzeltraining

Die Höhe des Honoraranspruchs von STUDIO8 ergibt sich aus dem gesondert geschlossenen Vertrag (Buchung). Das vereinbarte Honorar wird mit Abschluss des Vertrages sofort fällig und wird per SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen (siehe 5.2).

Ausnahme: Blockkurs Polefitness Advanced

Beim Blockkurs Polefitness Advanced wird mit dem Kunden die Zahlung von 6 gleichmäßigen Raten vereinbart, die jeweils zum 1 . eines Kalendermonats fällig werden, bis die vertraglich vereinbarte Anzahl von Ratenzahlungen geleistet ist.

5.2 SEPA-Lastschriftverfahren

Sofern zwischen STUDIO8 und dem Mitglied/Kunden/Klienten nichts anderes vereinbart ist, verpflichtet sich dieser, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, damit die vereinbarten Honorare bzw. monatlichen Mitgliedsbeiträge beglichen werden. Das Mitglied bzw. der Kunde/Klient muss daher STUDIO8 ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat erteilen.

5.3 Sofern eine monatliche Zahlung und mit dem Kunden nichts Abweichendes vereinbart wurde, werden die monatlichen Mitgliedsbeiträge jeweils im Voraus zu Beginn eines Monats für den jeweiligen Kalendermonat fällig (vgl. 5.1 .1 ) Der jeweils fällige Betrag wird spätestens am 1 . Werktag eines Monats vom Konto des Kunden abgebucht. Sofern ein Mitgliedsvertrag nicht zum Kalendermonatsersten geschlossen wird, wird der Beitrag für den ersten anteiligen Kalendermonat am Tag des Vertragsabschlusses fällig und wird mit dem nächsten fälligen monatlichen Mitgliedsbeitrag per SEPA-Lastschriftmandat eingezogen. Im Falle einer Beendigung der Mitgliedschaft, kann der Beitrag für den letzten anteiligen beitragspflichtigen Monat der Vertragslaufzeit mit dem Mitgliedsbeitrag des Vormonats fällig gestellt werden.

5.4 Sofern eine Lastschrift nicht eingelöst wird oder aufgrund eines Widerspruchs zurückbelastet wird, ist STUDIO8 berechtigt keinen weiteren Gebrauch vom Sepa-Lastschriftmandat zu machen und/oder Ersatz der STUDIO8 aufgrund der Nichteinlösung bzw. Rückbelastung entstanden Kosten zu verlangen; dies gilt nicht, sofern der Kunde/Klient die Nichteinlösung bzw. Rückbelastung nicht zu vertreten hat.

5.5 STUDIO8 behält sich das Recht vor, dem Kunden/Klienten im Falle des Zahlungsverzugs Verzugskosten in Rechnung zu stellen, sofern der Kunde/Klient diese Kosten schuldhaft verursacht hat. Hierzu gehören neben Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgen, hierzu zählen Mahn- und Inkassokosten, die Gebühren eines Rechtsanwalts, Gerichtskosten, Auskunftskosten sowie Vollstreckungskosten.

5.6 Der Beitrag kann nicht, außer im Falle der Ziffer 2.9 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, zurückgefordert werden. Dies gilt insbesondere, wenn der Kunde/Klient die Leistungen von STUDIO8 nicht in Anspruch nimmt. Es sei denn der Kunde/Klient kann sich, aus Gründen, die es nicht zu vertreten hat, für einen längeren Zeitraum nicht sportlich betätigen (z.B. schwerer Unfall, lang andauernde Krankheit). Bei monatlichen Mitgliedsbeiträgen ruht für diesen Zeitraum die Zahlungsverpflichtung. Die Vertragslaufzeit verlängert sich entsprechend der Ruhezeit. Wird das Honorar als einmalig im Voraus fälliger Betrag geschuldet gilt: Für diesen Fall besprechen der Trainer und der Kunde/Klient, ob das Training zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt bzw. nachgeholt wird oder eine (anteilige) Rückerstattung bereits bezahlter Honorare, abzüglich der bereits in Anspruch genommenen Leistungen, erfolgt. Ein Sonderkündigungsrecht bei Erkrankungen besteht nur im Fall einer ärztlich festgestellten Sportuntauglichkeit.

5.7 Sofern sich die gesetzliche Umsatzsteuer erhöht, ist STUDIO8 berechtigt, monatliche Mitgliedsbeitrag zu erhöhen, hierbei beschränkt sich die Erhöhung des Beitrags auf den erhöhten Umsatzsteuersatz. STUDIO8 wird diese Preisanpassung durch Erklärung in Textform (§ 126b BGB) vornehmen. Die Preiserhöhung wird ab dem auf den Zugang der Erklärung folgenden Kalendermonatsersten wirksam. Sollte sich die gesetzliche Umsatzsteuer ermäßigen, ermäßigt sich der monatliche Beitrag entsprechend. In diesem Fall tritt mit der Verringerung der Umsatzsteuer die Ermäßigung ein.

6. Pflichten des Kunden/Klienten

6.1 Der Kunde/Klient ist verpflichtet, wenn er sich aktuell in ärztlicher Behandlung befindet, das STUDIO8 vor Inanspruchnahme der Leistungen zu informieren und die Zusammenarbeit mit ihm und einem Arzt zu besprechen, um eventuelle Kontraindikationen auszuschließen.

6.2 Der Kunde/Klient verpflichtet sich, alle Fragen zum derzeitigen und bisherigen Gesundheitszustand sowie trainingsrelevanten Lebensumständen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten und das STUDIO8 insbesondere auf die Einnahme von Medikamenten, bestehende Krankheiten hinzuweisen.

6.3 Alle nach Trainingsbeginn eintretende Veränderungen seines Gesundheitszustandes, sowie auftretende körperliche Beschwerden jeder Art, hat der Kunde/Klient STUDIO8 umgehend persönlich oder per E-Mail wahrheitsgemäß mitzuteilen. Im gegenseitigen Einvernehmen wird dann über die Fortsetzung der Leistungserbringung entschieden.

6.4 Änderungen vertragsrelevanter Daten wie Name, Adresse etc. hat der Kunde/Klient STUDIO8 unverzüglich mitzuteilen.

7. Vertragsdauer, Kündigung

7.1 Sämtliche Verträge werden mit einer festen Laufzeit geschlossen und enden automatisch, sobald der vereinbarte Endtermin erreicht ist.

7.2 Das gesetzliche Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Eine Kündigung hat in Textform (E-Mail oder Brief) zu erfolgen. Kündigungen von Dauerschuldverhältnissen können alternativ auch über die auf der STUDIO8-Webseite bereitgestellte Kündigungsschaltfläche erfolgen. Kündigungen in mündlicher Form oder per Messenger-Dienst sind ausdrücklich ausgeschlossen.

8. Gesundheits- und Verhaltenshinweise

8.1 STUDIO8 weist darauf hin, dass Hinweise zu Gesundheit, Psychologie, Fitness und Ernährung keinesfalls eine persönliche medizinische oder psychologische Beratung, Untersuchung oder Diagnose durch einen approbierten Arzt ersetzen. Das Training ist keine Therapie und ersetzen diese auch nicht. Eine Behandlung von physischen Krankheiten im medizinischen Sinn findet nicht statt.

8.2 Insbesondere im Falle körperlicher Beschwerden, gesundheitlicher Beeinträchtigungen, Vorerkrankungen und aktuellen Krankheiten hat der Kunde/Klient sich in einer persönlichen Beratung durch einen Arzt darüber aufklären zu lassen, ob sein körperlicher und gesundheitlicher Zustand dem Training entgegensteht.

8.3 Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für die Durchführung der Leistungen keine Heil- oder Erfolgszusagen gemacht werden. Wenn der Eindruck entsteht, dass eine bestimmte Leistung zur Behandlung von Erkrankungen geeignet wäre, so handelt es sich nicht um ein Heilversprechen, sondern um die persönliche Meinung des STUDIO8. Die Wirkungen werden vermutet, sind aber nicht klinisch gesichert.

8.4 Es wird empfohlen, bei Erkältung und allgemeinem Unwohlsein kein Training zu absolvieren, auch wenn der Trainingsplan dies vorsieht oder bereits ein Termin vereinbart wurde.

9. Pflichten von STUDIO8, Haftung

9.1 STUDIO8 verpflichtet sich bei der Absage von Trainingseinheiten, den Kunden/Klienten umgehend zu informieren. Eine Absage kann auch über die von STUDIO8 eingesetzte App „kursifant“ oder per E-Mail erfolgen. STUDIO8 verpflichtet sich, unvorhersehbare Ereignisse ausgenommen, die Absagen dem Kunden/Klienten mindestens 24 Stunden vorher mitzuteilen.

9.2 Das STUDIO8 haftet für nur für Schäden (1 ) die das STUDIO8, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Sowie (2) für Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit entstanden sind und die auf einer Pflichtverletzung vom STUDIO8 oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Ebenso (3) in den Fällen die durch die Verletzung einer Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde/Klient regelmäßig vertraut und vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht) entstanden sind.

9.3 Das STUDIO8 haftet in den Fällen (1 ) und (2) des vorstehenden Absatzes der Höhe nach unbegrenzt. Im Übrigen ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.

9.4 STUDIO8 haftet nicht für Schäden, welche aufgrund der Selbstüberschätzung beim Kunden/Klienten zustande gekommen sind. Hält sich der Kunde/Klient nicht an die Vorgaben von STUDIO8 und erleidet er dadurch Schäden, so ist die Haftung von STUDIO8 ausgeschlossen.

9.5 In anderen als in den genannten Fällen ist die Haftung von STUDIO8 unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen. Diese Haftungsbegrenzung gilt ausdrücklich auch für verloren gegangene oder beschädigte Wertgegenstände, Beschädigung von Bekleidungsstücken sowie für Geldbeträge. Von Seiten des STUDIO8 werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen. Es wird ausdrücklich angeraten, keine Wertgegenstände mitzubringen.

9.6 Soweit die Haftung des STUDIO8 ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Angestellten, Mitarbeitenden, Vertretern und sonstigen Erfüllungsgehilfen.

10. Datenschutz

10.1 STUDIO8 verarbeitet die personenbezogenen Daten des Mitglieds gemäß den aktuell geltenden Datenschutzbestimmungen ausschließlich zur Erfüllung der Mitgliedsvereinbarung/Buchung. Es werden die folgenden Daten erhoben sowie verarbeitet: Name, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer und E-Mail sowie Kontoverbindung. Die Daten werden auch in elektronischer Form auf Servern gespeichert. Ohne Einwilligung des Mitglieds werden keine personenbezogenen Daten an Dritte übermittelt. Hiervon ausgenommen sind Auftragsverarbeiter, mit denen ein Vertrag über Auftragsverarbeitung (AVV) geschlossen wurde. Hierbei handelt es sich um einen datenschutzrechtlich vorgeschriebenen Vertrag, der gewährleistet, dass die Auftragsverarbeiter personenbezogenen Daten unserer Mitglieder nur nach unseren Weisungen und unter Einhaltung der DSGVO verarbeiten. Die erhobenen Daten werden daher gemäß Artikel 6 Absatz 1 b) DSGVO, soweit dies für die Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist sowie aufgrund Ihrer Einwilligung gemäß Artikel 6 Absatz 1 a) DSGVO, soweit diese abgefragt wurde, verarbeitet.

10.2 Für die Nutzung sowie Übertragung der Kurse per Live-Videochat (Skype, Zoom o. ä.), wird gegenüber dem STUDIO8 das Einverständnis erteilt, dass alle Teilnehmenden gegenseitig gesehen und gehört werden können.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Mündliche oder schriftliche Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bestehen nicht.